Willkommen auf unserem Hinweisgeberportal
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Gesetz wurde am 02.06.2023 im Gesetzblatt verkündet und ist für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, Behörden und Finanzunternehmen am 02.07.2023 und für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern am 17.12.2023 in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass es für Unternehmen und Behörden jetzt höchste Zeit wird, eine Whistleblower-Lösung einzurichten.
Die esb data gmbh hat für Ihre Whistleblower-Software Whistleapp unter https://whistleapp.de und https://whistleapp.eu von der Zertifizierungsstelle der VOI Service GmbH das erste Zertifikat nach ISO 37002 ready erhalten und kann somit nachweisen, dass mit dieser Software alle Anforderungen der ISO 37002 erfüllt werden können, wenn die organisatorischen Voraussetzungen des jeweiligen Unternehmens zum Hinweisgeberschutz gegeben sind.
Wie funktioniert das Hinweisgeber-Portal?
Wer ist als Whistleblower geschützt?
Jede Person, die einen Rechtsverstoß meldet. Der Anwendungsbereich ist sehr weit und umfasst alle Personen, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben können.
Wer kann Probleme melden?
Nicht nur Beschäftigte (einschließlich der Beamtenschaft), sondern auch Praktikanten, Auszubildende, Freiwillige, Anteilseigner, externe Auftragnehmer und Lieferanten sowie auch Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat. Zusätzlich auch die Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat) sowie die Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.
Wen betrifft es?
Das Gesetz wendet sich an „Beschäftigungsgeber“. Dies sind, sofern mindestens eine Person bei ihnen beschäftigt ist, natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen. Kurzum: Dem Grunde nach auch Ihre Firma/Behörde/Gemeinde!
Portal für Unternehmen

1

Benutzerdefinierte Dashboards
Zugriff auf maßgeschneiderte Dashboards, um Hinweise zu verfolgen und zu analysieren.

2

Verwaltung von Benutzern
Möglichkeit, Benutzerrollen und Berechtigungen zu verwalten.

3

Berichterstattung
Erstellung detaillierter Berichte und Analysen zu eingegangenen Hinweisen.
Portal für Hinweisgeber
Sichere Einreichung
Vertraulicher Einreichungsprozess, der Anonymität und Schutz gewährleistet.
Nutzungsfreundlich
Benutzerfreundliches Portal zur Übermittlung von Hinweisen an Unternehmen.
Sprachen
Es sind 40 Sprachen für Hinweisgeber verfügbar.
Vertraulichkeit und Anonymität

1

Sichere Kommunikation
Verschlüsselte Kanäle für die sichere Kommunikation zwischen Hinweisgebern und Unternehmen.

2

Anonymes Reporting
Option für Hinweisgeber, anonyme Berichte an Unternehmen zu senden.
Leistungen und Preise
Verbundene Unternehmen bzw. Behörden erhalten 50% Rabatt ab der 2. Einheit, die größte Einheit muss voll bezahlt werden. Gebühren für Premiumleistungen sind komplett zu bezahlen.
Bei einer Auslagerung der Meldestelle an die e|s|b data gmbh bzw. Bereitstellung des Ombudsmanns fällt zusätzlich zu jedem Paket eine monatliche Pauschale in Höhe von € 50,00 pro Unternehmen an. Hierbei fallen bei Beratungsleistungen innerhalb des RDG – Rechtsdienstleistungsgesetzes € 300,00/h an (Bearbeitung von einem Rechtsanwalt) jeweils gegen Tätigkeitsnachweis; kleinste Abrechnungseinheit: ¼ h an; für Leistungen eines Consultant werden € 150,00/h berechnet.
Kontaktieren Sie uns
e|s|b data gmbh
Schockenriedstraße 8A
70565 Stuttgart
Tel. +49 711 46905830
[email protected]
https://esb-data.de